Im Frühling erwachen jeweils die Lebensgeister von Mensch und Natur. Nach der kalten Jahreszeit erfreuen wir uns wieder an der schier unendlichen Duftvielfalt unserer Umwelt. Der Natur kann nicht vorgeschrieben werden, wie sie zu duften hat. Für künstlich erzeugte Produkte gilt dies aber nicht.

Der Gesetzgeber hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. So führen Aktualisierungen in der REACH- und CLP-Verordnung dazu, dass zwei Duftstoffe schon bald aus unseren Produkten verschwinden werden: Lilial und Karanal.

Der Duft der Maiglöckchen
Lilial ist dank seiner charakteristischen blumigen Note ein prominenter Vertreter in der Duftindustrie. Es wird vor allem in kosmetischen Produkten gerne eingesetzt, ist aber zum Beispiel auch in Reinigungsmitteln anzutreffen. Nun wurde Lilial in der 15. ATP der CLP-Verordnung im Anhang VI aufgenommen (Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung). Das führt zur Einstufung als reproduktionstoxisch Repr. 1B, mit dem Gefahrenhinweis H360Fd «Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.»

Diese angepasste Einstufung führt nun dazu, dass Lilial ab dem 1. März 2022 nicht mehr in Kosmetikprodukten eingesetzt werden darf. In Produkten, welche nicht unter die Kosmetikrichtlinie fallen, darf Lilial weiterhin eingesetzt werden. Da Lilial in Konsumententests tendenziell negativ beurteilt wird, hat sich die FRIKE GROUP dazu entschlossen, in allen von ihr hergestellten Produkten auf den Einsatz von Lilial zu verzichten. Lilial wird in der INCI von Kosmetikprodukten als BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL aufgeführt und in Wasch- und Reinigungsmitteln ab einer Einsatzkonzentration von 0.01% als Allergen deklariert. Deshalb hat diese Anpassung in der Regel ebenso einen Einfluss auf die Etikettendaten. Eine Anpassung der Zusammensetzung des Parfüms hat hier also weitreichende Konsequenzen.

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Typischer Männerduft
Karanal hat einen intensiven, trocken-holzigen Geruch, der an strahlendes Bernstein erinnert. Es wurde im letzten Jahr im Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen (zulassungspflichtige Stoffe). Dadurch wird Karanal, unabhängig von der Konzentration, in allen Produktkategorien verboten. Der Grund dafür liegt in der negativen Beurteilung seiner Umwelteigenschaften als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB). Dieses Verbot tritt am 27. August 2023 in Kraft.

Ab diesem Datum dürfen keine karanalhaltigen Produkte mehr im Markt sein. Der Einsatz in der Herstellung ist noch bis zum 27. Februar 2022 gestattet. Da Karanal deutlich weniger breit im Einsatz ist als Lilial, sind die Auswirkungen hier weniger weitreichend als bei Lilial. Allerdings wird Karanal in den Produktdossiers nicht konsequent ausgelobt, was die Identifizierung der betroffenen Produkte erschwert. Dank der guten Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten konnte diese Hürde trotzdem schnell und zuverlässig überwunden werden. Da es sich bei Karanal bisher nicht um einen deklarationspflichtigen Inhaltsstoff handelte sind keine Konsequenzen auf die Druckdaten der Fertigprodukte zu erwarten.

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Die umfangreichen Rezepturanpassungen zu den beiden Neuerungen sind in den Entwicklungslabors der FRIKE GROUP bereits in vollem Gange. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten abgewickelt, um noch vorhandene Lagerbestände an Rohstoffen und Packmitteln möglichst nahtlos an die neuen Anforderungen anzupassen. Durch die grossen Anstrengungen der Duftstofflieferanten und unserer Labors können die Auswirkungen auf das Duftprofil der Fertigprodukte in der Regel geringgehalten werden.


Für weitere Informationen oder konkrete Fragen zu betroffenen Produkten steht Ihnen gerne Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Fritz Keller Holding AG

Auenstrasse 11
8617 Mönchaltorf

+41 44 949 21 11
info@frike-group.com

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