Dieses Gefahrenpiktogramm („GHS 05“) kennzeichnet Stoffe bzw. Gemische („Zubereitungen“), bei denen von einer Verätzungsgefahr ausgegangen werden muss.
Stoffe/Gemische, die diese Kennzeichnung benötigen, können die Haut ätzen und die Augen schwer schädigen. Stoffe/Gemische, die auf Metalle korrosiv wirken, müssen ebenso mit diesem Gefahrensymbol „Ätzwirkung“ gekennzeichnet sein.
Das Symbol findet sich immer in Kombination mit dem Signalwort „Gefahr“ bzw. bei einer reinen Ätzwirkung auf Metalle mit dem Signalwort „Achtung“. Um eine Gefährdung des Konsumenten und der Umwelt auszuschliessen, müssen bei der Handhabung von Produkten, welche als „ätzend“ gekennzeichnet sind, diverse Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden: Diese werden auf der Verpackung durch die sog. „H- und P-Sätze“ (Gefahren- und Sicherheitshinweise) kommuniziert.