Momentan ist es in der Schweiz so, dass Chemikalien und Biozide (wie beispielsweise Desinfektionsmittel) in zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden müssen. Für chemisch-technische Produkte und Biozidprodukte, die in der gesamten Schweiz verkauft werden, soll das nun geändert werden.

Jene Produkte, die in der ganzen Schweiz vertrieben werden, sollen neu einheitlich in drei Amtssprachen gekennzeichnet sein. Entscheidend dabei ist die Sprache des Abgabeorts.

Noch ist dieses Thema in der Vernehmlassung, in Kraft treten wird diese Revision der Chemikalienverordnung wahrscheinlich ab Mai 2022. Eine Frist für den Abverkauf in den Läden ist vorgemerkt: 31.12.2025. Massgebend ist, dass voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 nur noch Produkte im Handel sind, die den neuen Sprachanforderungen entsprechen.

Sie haben Fragen zur Harmonisierung der Sprachanforderungen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an unser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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